Es ist allseits bekannt, dass für Kunstschaffende regelmäßig weniger Geld bereitgestellt wird als eigentlich benötigt wird. Zudem sind viele Antragsformalitäten aufwändig. Da will man dann doch lieber die Zeit nutzen, um am eigenen Werk voranzukommen, statt Zettel auszufüllen und von Pontius zu Pilatus zu rennen – und dann womöglich trotzdem leer auszugehen. ++ Manchmal bleibt es einem dennoch nicht erspart, sich mit der Beantragung von zusätzlichen Mitteln zu plagen, sei es für ein Projekt, das eigene Schaffen oder nötige Instandsetzungen im Atelier.
Die Stadt Dresden fördert Kunst- und Kulturschaffende mit unterschiedlichen Fördertöpfen. Einige davon richten sich speziell an Künstler_innen, andere wiederum sind für sie genauso geeignet. Für 2016 kommen noch einige Fördermöglichkeiten in Fragen, hier eine Übersicht.
Projektförderung Kultur: die Anmeldefrist ist der 1.9.16 für Projekte ab November 2016 oder fürs erste Halbjahr 2017. Anmeldeformulare sind unter [link Antragsformulare] zu finden. Der Kulturausschuss entscheidet über die Vergabe der Mittel, Arbeitsstipendien bis zu 3000€ sind hier ebenfalls möglich. ++ Wichtig zu wissen ist hier, dass die beantragten Projekte nicht vor der Bewilligung der Mittel durch den Kulturausschuss begonnen werden dürfen. In Ausnahmefällen kann ein vorgezogener Projektbeginn beantragt werden mit Begründung. ++ Dieser Fördertopf steht jeder_m Dresdner_in offen, ist nicht gebunden an eine Qualifikation in einer der Sparten. ++ In 2017 wird es zusätzlich einen Kleinprojekte-Fond geben, der es noch einfacher macht, kurzfristig Geld zu beantragen. Das kann zum Beispiel dann hilfreich sein, wenn Fördermittel bei anderen Geldgebern beantragt, aber nicht bewilligt worden sind.
Zur Projektförderung, zur institutionellen Förderung und zur Beantragung von Fördermitteln für Kunst im öffentlichen Raum kann sich jede_r im Kulturamt beraten lassen. ++ Grundsätzliche Informationen sind der Dresdner Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung zu entnehmen.
Institutionelle Förderung Kultur: Die nächte Anmeldefrist ist der 1.6.2017. Diese Förderung ist also nicht mehr für 2016 geeignet, sondern für Maßnahmen in 2017. ++ Wichtig zu wissen ist hier, dass die Beantragung dieser Gelder denen vorbehalten ist, die bereits regelmäßige Projekte realisieren und dadurch strukturelle Unterstützung benötigen, wie zum Beispiel (zusätzliche) Stellen für Hauptamtliche. Dadurch lohnt sich die Beantragung am ehesten für Institutionen, Vereine o.ä., die regelmäßig aktiv sind und meist für das ganze Geschäftsjahr planen müssen. Wer diese Förderung erwägt, sollte sich in jedem Fall beraten lassen.
Zuschüsse für Um- und Ausbau von Arbeitsateliers Bildender Künstler: Künstler_innen der Bildenden Kunst können eine einmalige Unterstützung beim Ausbau ihrer Arbeitsräume beantragen. Für die Beantragung gibt es keine Fristen, sie kann also jederzeit erfolgen. Über die nötigen Fördervoraussetzungen informiert die Dresdner Richtlinie über die Gewährung einmaliger Zuschüsse für Um- und Ausbau von Arbeitsateliers Bildender Künstler. ++ Für 2016 sind noch weitere Anträge möglich, also beeilt Euch bei Bedarf ;). ++ Für 2017 ist eine Überarbeitung der Richtlinie geplant – danach sollen auch Künstler_innen anderer Sparten auf die Förderung zugreifen können.
Kunst im öffentlichen Raum: die Kunstkommission vergibt Fördermittel für Materialien und Honorare für initiative Kunstprojekte im öffentlichen Raum. ++ Die Dresdner Richtlinie über Kunst im öffentlichen Raum gibt Auskunft über die Födervoraussetzungen und Regularien. ++ Hier gibt es keine Fristen, allerdings trifft sich die Kunstkommission nur 4 Mal im Jahr, um über die Fördermittelvergabe zu entscheiden. ++ In 2016 Fördermittel zu beantragen für Ende 2016 lohnt sich unbedingt noch! ++ Hierzu ist eine Beratung im Kulturamt dringend zu empfehlen.
Ausstellungen in öffentlichen Gebäuden der Stadt: Prinzipiell können Künstler_innen in den öffentlichen Gebäuden der Stadt (z.B. den Rathäusern und der Städtischen Galerie) ausstellen und bekommen dabei Unterstützung für Material und Honorar. Hierzu gibt es keine Richtlinie und keine Fristen, eine Beratung bei Herr Chidiac im Kulturamt ist dringend zu empfehlen.
Für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft lohnt es sich, sich beim Amt für Wirtschaftsförderung oder beim Dresdner Branchenverband „Wir-gestalten-Dresden“ über geeignete Förderungen und Start-Up-Unterstzungen informieren zu lassen. Auch die IHK [link] hat hierzu eine eigene Stelle, die auf Kreativwirtschaft spezialisiert ist und in 2016 eine eigene Projektförderung eingeführt hat. ++ Der Fördertopf für Hilfen zur Raumausstattung (Kreativraumförderung) ist nur noch bis zu 12.8.2016 verfügbar! Also beeilt Euch! Der zugehörige Handlungsleitfaden gibt wichtige Hinweise zu den Fördervoraussetzungen.
Allgemein ist erwähnenswert, dass es unzählige Stiftungen und Förderprogramme auch auf Bundesebene gibt, die speziell für Künstler_innen, aber auch für Vereine, Initiativen und Projekte unterschiedlicher Art Fördermittel bereitstellen. Die Sächsische Sparkasse, die Raifeisenbank und weitere Kreditinstitute haben oft ebenfalls Kulturstiftungen oder stellen Ausstellungsräume zur Verfügung. Eine sinnvolle Herangehensweise für größere Vorhaben könnte sein, mehrere sich ergänzende Anträge zu stellen. Hier lohnt sich ein Blick in die Förderdatenbank oder eine Beratung in Kulturbüro Dresden. Das Kulturbüro kann auch bei der Sichtung und beim Ausfüllen einzelner Formulare helfen und unterstützen.
Viel Erfolg im Antragsdjungel und ein Hoch auf die Kunst!