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August

Kunst ist schön und macht viel Arbeit – kommunale Kulturförderung 2016

Es ist allseits bekannt, dass für Kunstschaffende regelmäßig weniger Geld bereitgestellt wird als eigentlich benötigt wird. Zudem sind viele Antragsformalitäten aufwändig. Da will man dann doch lieber die Zeit nutzen, um am eigenen Werk voranzukommen, statt Zettel auszufüllen und von Pontius zu Pilatus zu rennen – und dann womöglich trotzdem leer auszugehen. ++ Manchmal bleibt es einem dennoch nicht erspart, sich mit der Beantragung von zusätzlichen Mitteln zu plagen, sei es für ein Projekt, das eigene Schaffen oder nötige Instandsetzungen im Atelier.

Die Stadt Dresden fördert Kunst- und Kulturschaffende mit unterschiedlichen Fördertöpfen. Einige davon richten sich speziell an Künstler_innen, andere wiederum sind für sie genauso geeignet. Für 2016 kommen noch einige Fördermöglichkeiten in Fragen, hier eine Übersicht.

Projektförderung Kultur: die Anmeldefrist ist der 1.9.16 für Projekte ab November 2016 oder fürs erste Halbjahr 2017. Anmeldeformulare sind unter [link Antragsformulare] zu finden. Der Kulturausschuss entscheidet über die Vergabe der Mittel, Arbeitsstipendien bis zu 3000€ sind hier ebenfalls möglich. ++ Wichtig zu wissen ist hier, dass die beantragten Projekte nicht vor der Bewilligung der Mittel durch den Kulturausschuss begonnen werden dürfen. In Ausnahmefällen kann ein vorgezogener Projektbeginn beantragt werden mit Begründung. ++ Dieser Fördertopf steht jeder_m Dresdner_in offen, ist nicht gebunden an eine Qualifikation in einer der Sparten. ++ In 2017 wird es zusätzlich einen Kleinprojekte-Fond geben, der es noch einfacher macht, kurzfristig Geld zu beantragen. Das kann zum Beispiel dann hilfreich sein, wenn Fördermittel bei anderen Geldgebern beantragt, aber nicht bewilligt worden sind.

Zur Projektförderung, zur institutionellen Förderung und zur Beantragung von Fördermitteln für Kunst im öffentlichen Raum kann sich jede_r im Kulturamt beraten lassen. ++ Grundsätzliche Informationen sind der  Dresdner Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung zu entnehmen.

Institutionelle Förderung Kultur: Die nächte Anmeldefrist ist der 1.6.2017. Diese Förderung ist also nicht mehr für 2016 geeignet, sondern für Maßnahmen in 2017. ++ Wichtig zu wissen ist hier, dass die Beantragung dieser Gelder denen vorbehalten ist, die bereits regelmäßige Projekte realisieren und dadurch strukturelle Unterstützung benötigen, wie zum Beispiel (zusätzliche) Stellen für Hauptamtliche. Dadurch lohnt sich die Beantragung am ehesten für Institutionen, Vereine o.ä., die regelmäßig aktiv sind und meist für das ganze Geschäftsjahr planen müssen. Wer diese Förderung erwägt, sollte sich in jedem Fall beraten lassen.

Zuschüsse für Um- und Ausbau von Arbeitsateliers Bildender Künstler: Künstler_innen der Bildenden Kunst können eine einmalige Unterstützung beim Ausbau ihrer Arbeitsräume beantragen. Für die Beantragung gibt es keine Fristen, sie kann also jederzeit erfolgen. Über die nötigen Fördervoraussetzungen informiert die Dresdner Richtlinie über die Gewährung einmaliger Zuschüsse für Um- und Ausbau von Arbeitsateliers Bildender Künstler. ++ Für 2016 sind noch weitere Anträge möglich, also beeilt Euch bei Bedarf ;). ++ Für 2017 ist eine Überarbeitung der Richtlinie geplant – danach sollen auch Künstler_innen anderer Sparten auf die Förderung zugreifen können.

Kunst im öffentlichen Raum: die Kunstkommission vergibt Fördermittel für Materialien und Honorare für initiative Kunstprojekte im öffentlichen Raum. ++ Die Dresdner Richtlinie über Kunst im öffentlichen Raum gibt Auskunft über die Födervoraussetzungen und Regularien. ++ Hier gibt es keine Fristen, allerdings trifft sich die Kunstkommission nur 4 Mal im Jahr, um über die Fördermittelvergabe zu entscheiden. ++ In 2016 Fördermittel zu beantragen für Ende 2016 lohnt sich unbedingt noch! ++ Hierzu ist eine Beratung im Kulturamt dringend zu empfehlen.

Ausstellungen in öffentlichen Gebäuden der Stadt: Prinzipiell können Künstler_innen in den öffentlichen Gebäuden der Stadt (z.B. den Rathäusern und der Städtischen Galerie) ausstellen und bekommen dabei Unterstützung für Material und Honorar. Hierzu gibt es keine Richtlinie und keine Fristen, eine Beratung bei Herr Chidiac im Kulturamt ist dringend zu empfehlen.

Für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft lohnt es sich, sich beim Amt für Wirtschaftsförderung oder beim Dresdner Branchenverband „Wir-gestalten-Dresden“ über geeignete Förderungen und Start-Up-Unterstzungen informieren zu lassen. Auch die IHK [link] hat hierzu eine eigene Stelle, die auf Kreativwirtschaft spezialisiert ist und in 2016 eine eigene Projektförderung eingeführt hat. ++ Der Fördertopf für Hilfen zur Raumausstattung (Kreativraumförderung) ist nur noch bis zu 12.8.2016 verfügbar! Also beeilt Euch! Der zugehörige Handlungsleitfaden gibt wichtige Hinweise zu den Fördervoraussetzungen.

Allgemein ist erwähnenswert, dass es unzählige Stiftungen und Förderprogramme auch auf Bundesebene gibt, die speziell für Künstler_innen, aber auch für Vereine, Initiativen und Projekte unterschiedlicher Art Fördermittel bereitstellen. Die Sächsische Sparkasse, die Raifeisenbank und weitere Kreditinstitute haben oft ebenfalls Kulturstiftungen oder stellen Ausstellungsräume zur Verfügung. Eine sinnvolle Herangehensweise für größere Vorhaben könnte sein, mehrere sich ergänzende Anträge zu stellen. Hier lohnt sich ein Blick in die Förderdatenbank oder eine Beratung in Kulturbüro Dresden. Das Kulturbüro kann auch bei der Sichtung und beim Ausfüllen einzelner Formulare helfen und unterstützen.

Viel Erfolg im Antragsdjungel und ein Hoch auf die Kunst!

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Umfrage in der Neustadt: Alkoholverordnung

DIE LINKE im Dresdner Stadtrat startet eine Umfrage zur Alkohol-Abgabe-Verordnung – diese führt besonders für die ansässigen Spätshopbetreiber zu wirtschaftlichen Einbußen. Gleichzeitig ist das sog. „Kneipenviertel“ in der Äußeren Neustadt dicht besiedelt und neben dem öffentlichen Leben sind auch die (Ruhe-)Bedürfnisse der Anwohner_innen zu berücksichtigen. Die pro-contra-Diskussion hat einige Facetten, gleichzeitig scheint es keine Erhebung über den tatsächlichen (Un-)Nutzen der Verordnung zu geben, die immerhin schon seit 2007 besteht.
Hier will DIE LINKE im Dresdner Stadtrat ein Stimmungsbild im Stadtteil ermitteln. Dazu werden 7000 Umfragekarten stichprobenartig im gesamten Gebiet der Äußeren Neustadt in die Briefkästen eingeworfen. Aber auch online kann an der Umfrage teilgenommen werden. Hier wird neben dem Namen auch die Anschrift erhoben – diese Daten werden jedoch nur für die Umfrage verwendet und nach Abschluss der Umfrage wieder gelöscht.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Umfrage sind hier zu finden.

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Presse:

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Dresdenfernsehen

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Ausübung von Straßenkunst und Straßenmusik in Dresden

Die Grundlagen zur Ausübung von Straßenkunst mit und ohne Musik sind in jeder Stadt etwas anders. Da es diesbezüglich in Dresden in den vergangenen Monaten einige Änderungen und auch Konflikte gab, möchte ich hier eine kleine Anleitung geben.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Dresden die Regelungen im Vergleich zu anderen Städten recht liberal gehalten sind und das sollte auch so bleiben. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass auf die verschiedenen Akteuere die Aufgabe entfällt, durch Vermittlung und Diplomatie ein Einvernehmen mit den unterschiedlichen Mitmenschen in unmittelbarer Nähe anzustreben. Das heißt nicht, dass Künstler_innen immer klein begeben sollen, sobald sich jemand an der Darbietung stört. Es sollte aber heißen, dass sie auch auf die Bedürfnisse der Anlieger und Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen – wie diese wiederum auf die der Künstler_innen. Der schönste Flohwalzer kann zur Nervensäge geraten, wenn er nur oft genug gehört wurde…
(die Angabe von Paragrafen bezieht sich immer auf die Sondernutzungssatzung der Stadt Dresden).

Rechtliche Grundlagen
Die Ausübung von Straßenkunst ist in Dresden eine klassische Sondernutzung (§§3 und 12). Diese muss prinzipiell durch das Straßen- und Tiefbauamt (Sachgebiet Straßenverwaltung) genehmigt werden, die Ausnahmen beschreibe ich weiter unten.
Das Sächsische Straßengesetz und die Einhaltung von Ruhezeiten (Hausruhe) gelten auch im Rahmen von Sondernutzungen. Allgemein gesagt: jede Art von Verkehr darf nicht behindert werden, in der Nähe von Wohnhäusern sollte zwischen 22:00 und 6:00 nicht, an Sonn- und Feiertagen nicht zu laut musiziert werden.

In den folgenden beiden Fällen braucht es KEINE Genehmigung für die Sondernutzung (§12, Auszug). Aufgepasst bei 6. – hier müssen ALLE Einschränkungen GLEICHZEITIG erfüllt sein!

Paragraf12

Man könnte also Straßenkunst innerhalb dieser Regeln als „Sondernutzung light“ bezeichnen. Keine Gebühren, keine Ämterrennerei – die Pflichten bleiben jedoch die gleichen (§8).
Und es gilt zu beachten: auch wenn genehmigungsfrei, so kann dennoch das Ordnungsamt die Sondernutzung entziehen oder versagen (§7).

Öffentlicher Raum (Dresden)
Prinzipiell steht der öffentliche Raum allen Menschen zur Verfügung.
Sobald eine Nutzung über den „Gemeingebrauch“ hinausgeht, handelt es sich um eine Sondernutzung (das ist nicht nur in Dresden so).
Unvermeidbar ist es, dass bei der gemeinsamen Nutzung des öffentlichen Raums hin und wieder Nutzungskonflikte auftreten. Gff. vermitteln Polizist_innen oder Beamte der Polzeibehörde/ des Ordnungsamts in solchen Fällen oder vertreten die Interessen der Öffentlichkeit. Dies tun sie auf Grundlage von Gesetzen (siehe oben) oder der Sondernutzungssatzung der Stadt Dresden.
Es kann also nicht schaden, sich ein wenig über deren Inhalte zu belesen und ggf. die entsprechenden Paragrafen parat zu haben.
Es ist auch sinnvoll, es erst einmal mit Diplomatie zu versuchen. Der respektvolle Umgang miteinander spielt auch – und besonders – im öffentlichen Raum eine große Rolle.

Beschwerden aufgrund von Sondernutzungen
Sollten Nutzungskonflikte sich nicht im Gespräch klären lassen, dann steht es jeder Person frei, sich an einen der genannten „Streitschlichter“ zu wenden – die Polizei oder das Ordnungsamt. Jeder Person sollte es erlaubt sein, über die Gründe einer möglichen Verwehrung von Sondernutzung aufgeklärt zu werden.
Hier ist es ratsam, sich im Vorfeld umfänglich über die Grenzen von Gemeingebrauch und Sondernutzung schlau zu machen. Im Zweifelsfall zählen die besseren Argumente.
Im übrigen hat niemand einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Sondernutzung – sei sie genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei (§5).

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen schreibe. Sollten mir dabei Fehler unterlaufen sein, dann bin ich über einen Hinweis dankbar.

Weitere Links:
Merkblatt der Landeshauptstadt zur Ausübung von Straßenkunst (mehrsprachig)
Sondernutzungen zur Ausübung von Straßenkunst in Dresden

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immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Künstler_innen und den Behörden, Foto: Davide M.